Bibelkommentare aus der Frühzeit der Universität Wien (1384-ca. 1430) – Teil 2 (ou Petit manifeste pour l’édition des premiers écrits théologiques de l’Université de Vienne)

Den Gedankengang über die Zuschreibung Wiener Bibelkommentare[i] weiterführend, drängt sich die Frage nach dem zur Beschreibung verwendeten Vokabular auf, die unseren Zugang zum Unterrichtsmaterial in der Frühzeit der Universität Wien eindeutig beeinflusst. Die Handschriftenkataloge des 19. Jahrhunderts greifen nämlich auf Bezeichnungen zurück, die den Inhalt der Handschriften nicht konsequent wiedergeben. Johannes Stadlar de Landshüta hat laut Akten der Theologischen Fakultät über das Buch der Apokalypse im Jahr 1430 vorgelesen. Die Abschrift seiner Vorlesung ist in Wien, Schottenstift Cod. 377, Bl. 1r-136v vorhanden, begleitet von einem zweitem Kommentar über das Buch von Josue auf Bl. 145r-194v, der die zweite kursorische Lektüre von Stadlar gewesen sein muss. Beide Vorlesungen werden im Katalog als postilla bezeichnet[ii]. Die Handschrift wurde übrigens vom Abt Johann V. von Ochsenhausen neben anderen Codices für die Bibliothek des Schottenstifts erworben[iii]. Ein ähnliches Beispiel, diesmal für die Bezeichnung von magistralen Schriftauslegung lässt sich für Lambert von Geldern finden. Lambert[iv] war einer der wichtigsten Kommentatoren aus der Periode vor 1420, der über die zwölf „kleinen“ Propheten – mit der Ausnahme von Obadja – vorgelesen hat. Die Handschriften seiner magistralen Vorlesungen sind in der Österreichischen Nationalbibliothek zu finden, ein Teil von ihnen als commentarius im Katalog verzeichnet (ÖNB Cod. 4577, 4575, 4632 und 4635), der andere Teil als postilla (ÖNB Cod. 4421 und 4423). Beide Reihen gehören zur selben, an der Universität Wien um 1410 bei Lambert von Geldern gehaltenen Schriftauslegung „kleinprophetischer“ Bücher des Alten Testaments, wie es dieselbe, konsequent durchgezogene Struktur der lectiones, ihre Aufteilung in Schriftauslegung und questio in jeder genannten Handschrift zeigen.

Diese Abhängigkeit vom Vokabular der alten Handschriftenkataloge wird hier nicht umsonst thematisiert. Die Handschriften bilden nämlich den einzigen Dokumentationstyp der magistralen Vorlesung über die Bibel. Die Akten der Theologischen Fakultät beschränken sich auf die Aufzeichnung der kursorischen Lektüren, und erwähnen nur einen ambivalenten Fall, und zwar die kursorische Vorlesung von Petrus Ferreus de Santa Croce OCist aus dem Jahr 1406. Petrus Ferreus hatte mit der Genesis anfangend ordinarie, d.h. fortlaufend die ganze Heilige Schrift im Nikolauskolleg, der Schule des Zisterzienserordens auszulegen[v]. Folgende Tabelle, die sich in manchen Fällen nur auf Autografe beschränkt[vi], verzeichnet die magistrale Schriftauslegung an der Theologischen Fakultät Wien von den Anfängen bis ca. 1440:

Wiener magistrale Bibelkommentare

Die Vorlesung über die prophetischen Bücher des Alten Testaments und über die Evangelien – mit der Ausnahme von Marcus – und die Paulinischen Briefe des Neuen Testaments, ergeben sich als die Unterrichtsgegenstände der magistralen Bibelauslegung an der Theologischen Fakultät bis 1430. Außerdem lassen sich zwei neue Zuschreibungen in dieser Tabelle ablesen. Beide wurden anhand derselben Entsprechungen etabliert. Zur selben Vorlesung gehörende Bände haben nämlich denselben Vorbesitzer, der der Autor des Kommentars ist; denselben oder einen ähnlichen Einband; dieselbe paläographische Ausführung; oder eine zu den anderen Bänden passende Datierung.

Eine Zuschreibung ist mit Michael Suchenschatz verbunden. Suchenschatz fing im Jahr 1400 oder 1401 an, an der Universität Wien Theologie zu unterrichten. Seine Leistung als Magister der Theologie bestand im Kommentieren des Lukasevangeliums; von seinem Kommentar zum Matthäusevangelium bleibt nur ein umfangreicher Band, ÖNB Cod. 4317, erhalten. Der Kommentar zum Lukasevangelium in zwei Bänden der ÖNB, Cod. 4682 und 4898, ist eindeutig Michael Suchenschatz zugeschrieben. Der Schreiber, der an beiden Bänden mitgeschrieben hat, ist ein Schüler von Suchenschatz, Dietrich Rudolfi (Theodorich) aus Hammelburg. Die Fortsetzung des Kommentars ab Luk 6,49 – wo die Auslegung in Cod. 4898 aufhörte, ist – wie bereits im Katalog der ÖNB erahnt („inhaltlich zugehörig“) – in Cod. 4035 erhalten. Dietrich Rudolfi aus Hammelburg war auch als Schreiber am Codex 4035 tätig, der übrigens die Makulatur derselben hebräischen Handschrift enthält wie Band 2 in Cod. 4898. Anhand der Übereinstimmung der Hände ist die Handschrift eindeutig in die Reihenfolge desselben Kommentars über Lukas einzuordnen.

ÖNB Cod. 4682, Bl. 147v-148r mit einer "cedula" in der Hand von Dietrich von Hammelburg

ÖNB Cod. 4682, Bl. 147v-148r mit einer „cedula“ in der Hand von Dietrich von Hammelburg

Wer ist aber der Autor? Die Methode der Auslegung hat sich nämlich in Cod. 4035 geändert. Die Hin-und Rückweise auf die lectiones fehlen; es werden deutlich weniger questiones gestellt, während der exegetische Teil an Bedeutung zugenommen hat. Ist da vielleicht der Schüler und Schreiber, Dietrich am Werk, oder ein anderer Zeitgenosse von Suchenschatz? Es ist für die Paulinischen Briefe bekannte Tatsache, dass sie sukzessiv von Peter von Pulkau, Nicolaus Dinkelsbühl und Petrus Reicher von Pirchenwart kommentiert waren[vii]. Aber wer hat den bei Suchenschatz angefangenen Kommentar zum Lukasevangelium zu Ende gelesen? Es fehlt jeglicher Stützpunkt zur Bestätigung der einen oder der anderen Hypothese; nur die Zuschreibung zur selben Vorlesungsreihe kann zumal behauptet werden.

Die andere Zuschreibung betrifft nicht den letzten Band einer Reihe, sondern den ersten Teil des Matthäuskommentars des Jodok Weiler von Heilbronn[viii]. ÖNB Cod. 3967 ist eine Handschrift, die Jodok Weiler gehörte, und laut Signaturschildchen „Prima pars questionum super Matheo in lectura“ enthält. Der Codex wurde aus demselben, am Rande gelbgefärbten Papier hergestellt wie die weiteren zwei, bereits bekannten Bände des Kommentars, ÖNB Cod. 4450 und 4451. Die Übereinstimmung der verschiedenen Hände, der Ausführung und der Datierung sowie die inhaltliche Zugehörigkeit ergeben in Summe einen eindeutigen Hinweis auf ÖNB Cod. 3967 als ersten Band des Matthäuskommentars von Jodok Weiler von Heilbronn.

ÖNB Cod. 3967, Bl. 357r: Die "marginalia" wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugefügt, wie die Verwendung verschiedener Tinten zeigt

ÖNB Cod. 3967, Bl. 357r: Die „marginalia“ wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugefügt, wie die Verwendung verschiedener Tinten zeigt

Weilers Kommentar wurde auch in der Bibliothek des Collegium ducale aufbewahrt, die mit den Bibelkommentaren der Wiener Theologen gefüllt gewesen sein muss[ix]. Allein ein flüchtiger Blick darauf, was von den Beständen bleibt, ergibt die Dominanz der Schriftauslegung gegenüber den viel spärlicher erhaltenen Sentenzenkommentaren. Die Bibelkommentare von Heinrich Langenstein, Heinrich Totting von Oyta, Michael Suchenschatz, Lambert von Geldern, Peter von Pulka, Nicolaus Dinkelsbühl, Petrus Reicher von Pirchenwart[x], sowie Hilfsmaterial zur Schriftauslegung, insbesondere die bei den Wienern viel benützten bzw. zitierten Postilla des Nicolaus von Lyra OFM und Nicolaus Gorran OP standen auf den Regalen des Collegium ducale. Ein bemerkenswerter Fall der „Auswanderung“ eines Kommentars bildet die Erläuterung der Apokalypse bei Berthold Puchhauser von Regensburg OESA, der seine Handschriften dem Regensburger Kloster der Augustin-Eremiten vermacht hat, wo er nach seiner Wiener Lehrtätigkeit als Ordensvorstand der Provinzen Bayern und Ungarn tätig gewesen sein muss[xi]. Somit ist das Wiener Unterrichtsmaterial eng mit dem Vortragenden verbunden. Der Autor eines Kommentars besitzt seine eigene Schrift, nimmt sie gelegentlich in seinen Ordenskonvent mit, und vermacht sie dessen Bibliothek. Während der Kernpunkt der Überlieferung immerhin in der Bibliothek des Collegium ducale zu finden ist, zersplittert der Rest des Unterrichtsmaterials am individuellen Laufbahn Wiener Theologen.

Diese Beobachtungen sind für die Entwicklung der akademischen Buchproduktion im Spätmittelalter von nicht minderer Bedeutung. Das pecia-System, das an der Vorbilduniversität Paris funktionierte und eine einheitliche Produktion des Unterrichtmaterials und dessen Kontrolle durch die Universität versicherte, war in Wien nicht in Betrieb gesetzt. Die Rolle der stationarii in der Buchproduktion wurde in den ersten Statuten der Wiener Theologischen Fakultät nur in Bezug auf die Sentenzenkommentare thematisiert; dennoch ist ihre Bedeutung für die Buchproduktion anhand der handschriftlichen Zeugnisse nicht nachvollziehbar[xii]. Wie in einer vorigen Notiz gezeigt wurde, wurden Wiener principia und Sentenzenkommentare von ihren Autoren aufgezeichnet[xiii]. Dasselbe kann über viele Bibelkommentare behauptet werden, in deren Abfassungen vom Umfang her diese Rolle zunehmend professionellen Schreibern zukommt. Bestimmte Aspekte des Mitschreibens des Autors, die aus den Sentenzenkommentaren bereits bekannt sind, wie eigenhändige marginalia und cedule[xiv], werden in den Bibelkommentaren auch gebraucht, und ergeben sich zu einem, bei den Wiener Theologen allgemein verwendeten Arbeitsschema, die Partikularität und Systematik eigenartig miteinander verbindet.

Es scheint mir, dass die offen gelassene Tür der Bibliothek des Collegium ducale zu weiteren, offen gelassenen Türen führt, die die Wiener Theologen an ihren Schreibtischen arbeitend zeigen, und umgekehrt, dass die Büros der Professoren zur Bibliothek des Collegium ducale öffnen. In den drei, von mir in diesem Blog verfassten Beiträgen wurden Autorentexte vorgestellt, denen die Entwicklung des Gedankengangs, die verschiedenen Entscheidungen, die im Zuge der Abfassung getroffen werden, begriffliche oder grammatikalische Korrekturen des Autors abzulesen sind. Ich möchte diese Reihe mit einem provokativen Ansatz abschließen, und zwar mit der Zweckmäßigkeit der ebenfalls provokativen Methode der critique génétique in der Erschließung und Edition spätmittelalterlicher theologischer Texte von der Universität Wien. Der Artikel von Michel Espagne „Philologie et critique génétique“[xv] darf als Schlüsseltext zu diesem Ansatz dienen, der kurzgefasst solche, für die mittelalterliche Wiener Theologie maßgebende Handelskonzepte nennt, wie die Transmutation zwischen Dokument und Text oder die Benützung von Bibliotheken in ihrer ganzen Breite oder in Form von Auszügen in der Entstehung der eigenen literarischen Produktion[xvi]. Wie weit sich diese Provokation durchsetzen lässt, ist noch Frage einer tiefgreifenden Verifikation; mittlerweile bleibt uns die Tatsache eines einzigartigen Materials in den Wiener Bibliotheken.

„Son objet même, ces manuscrits griboullés souvent jusqu’à la limite du déchiffrable, faisait office de repoussoir; ses chercheurs, en quête de méthodes et de modèles, et engouffrés dans le labyrinthe des brouillons, n’étaient d’aucune obédience, d’aucune fratrie.“ A. Grésillon, La critique génétique française: hasards et nécessités. ÖNB Cod. 4907, Bl. 443r: Skizze einer disputierten Frage, die aus der Periode vor 1420 das einzige Zeugnis für die Erwähnung des Begriffs der contingentia futurorum ad utrumlibet bildet

„Son objet même, ces manuscrits griboullés souvent jusqu’à la limite du déchiffrable, faisait office de repoussoir; ses chercheurs, en quête de méthodes et de modèles, et engouffrés dans le labyrinthe des brouillons, n’étaient d’aucune obédience, d’aucune fratrie.“
A. Grésillon, La critique génétique française: hasards et nécessités.
ÖNB Cod. 4907, Bl. 443r: Skizze einer disputierten Frage, die aus der Periode vor 1420 das einzige Zeugnis für die Erwähnung des Begriffs der „contingentia futurorum ad utrumlibet“ in einer „questio disputata“ bildet

[i] Dieser Beitrag ist auch im Rahmen der Forschungen für das FWF-Projekt V356 entstanden. Ich danke Katharina Kaska für Literaturangabe und die freundliche Korrektur meiner deutschsprachigen Beiträge in diesem Blog.

[ii] Siehe http://manuscripta.at/m1/hs_detail.php?ID=1858. Zur Bedeutung des Worts postilla siehe M. Teeuwen, The Vocabulary of Intellectual Life in the Middle Ages, Turnhout 2003, S. 307-308. Zu Johannes Stadlar de Landshüta sind kaum biographische Daten vorhanden.

[iii] C.R. Rapf, „Die Bibliothek der Benediktinerabtei Unserer Lieben Frau zu den Schotten in Wien“, in J.G. Plante (Hrsg.), Translatio studii. Manuscript and Library Studies, Minnesota 1973, S. 7.

[iv] Zur Biographie von Lambert siehe J. Aschbach, Geschichte der Wiener Universität im ersten Jahrhunderte ihres Bestehens, Wien 1865, S. 419-421; und R. Kadan, Lamberts von Geldern Auslegung der Johannesbriefe. Eine textkritische Edition, Wien 1995.

[v] Siehe P. Uiblein, Die Akten der Theologischen Fakultät der Universität Wien (1396-1508), Wien 1978, S. 11-12; S. 425, Anm. 88; und H. Watzl, „Heiligenkreuzer Excerpte: Nikolaus Vischel. Ein Hostienfrevel in Klosterneuburg vor 1300. Der Schreibermönch Werner von Ellwangen. 1363 bis nach 1379. Petrus Ferreus oder Eysen 1405-1412“, Sancta Crux, 35 (1973) S. 10-20. Zum Nikolauskolleg siehe P. Csendes – F. Opll (Hrsg.), Wien. Geschichte einer Stadt, Wien 2001, Bd. 1, S. 380, und A.V. Schachenmayr, „Das Kolleg Sankt Nikolaus an der Universität Wien, ein Studienhaus der Cistercienser“, in A. Sohn – J. Verger (Hrsg.), Die regulierten Kollegien im Europa des Mittelalters und der Renaissance, Bochum 2012, S. 151-159. Schachenmayr nimmt S. 155-156 die Vorlesung von Petrus Ferreus nicht wahr.

[vi] Für vollständige Angaben siehe F. Stegmüller, Repertorium biblicum Medii Aevi, Madrid 1940-1980.

[vii] „PETRUS TSCHECH DE PULKA legerat Rom. (finit 1412 Nov. 9); I Cor; partem II Cor; NICOLAUS DE DINKELSBÜHL legerat quod supererat II Cor; Gal; Eph. lect. 1; PETRUS REICHER DE PIRCHENWART legit quod supererat Eph. (coept. 1433); Philipp.Hebr.“ F. Stegmüller, Repertorium biblicum, Bd. 4, S. 426.

[viii] Siehe J. Aschbach, Geschichte der Wiener Universität, S. 475-477; und P. Uiblein, Die Universität Wien im Mittelalter. Beiträge und Forschungen, Wien 1999, S. 316, 354, 377, 381, 385, 473. Weiler selbst besaß ein Exemplar des wichtigen Matthäuskommentars (ÖNB Cod. 4397 und Cod. 4445) des Nicolaus Dinkelsbühl. -Seine kursorische Vorlesungen über die Psalmen (101-150) und dem Marcusevangelium sind in Wien, Schottenstift Cod. 23 erhalten. Zur hebräischen Makulatur der Hs. siehe C.R. Rapf, „Die Bibliothek des Schottenstiftes in Wien“, S. 13, Anm. 39.

[ix] In der Bibliothek der Rosenburse befand sich der Genesiskommentar des Heinrich von Langenstein – mindestens ein Teil von dem umfangreichsten und einflussreichsten Wiener Bibelkommentare war in jeder Klosterbibliothek in Österreich zu finden – und mehrere, spätere kursorische Vorlesungen über die Bibel.

[x] Für eine Aufzählung der Wiener Bibelkommentare siehe W.J. Courtenay, „The Bible in the Fourteenth Century: Some Observations“, Church History, 54 (1985), S. 186-187; Id., „The Bible in medieval universities“, in R. Marsden – E.A. Matter (Hrsg.), The New Cambridge History of the Bible, Cambridge 2012, S. 574-577.

[xi] Zu Berthold von Regensburg siehe J. Aschbach, Geschichte der Wiener Universität, S. 441-442; und P. Uiblein, Die Universität Wien im Mittelalter. Beiträge und Forschungen, Wien 1999, S. 96, 132, 140, 199, 316, 362. Zur Bibliotheksheimat von München BSB Clm 26676 und Clm 26910 siehe https://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdf-dateien/abteilungen/Handschriften/Bestand_lateinische_HssClm.pdf, die die Besitzvermerke auf fol. 1r in beiden Codizes bestätigen. Berthold hat übrigens eigenhändig das genaue Datum der einzelnen Lektionen in seine Handschriften eingetragen, die dadurch ein wertvolles Zeugnis des zeitlichen Ablaufs einer mehrjährigen Bibelauslegung bilden.

[xii] Siehe R. Kink, Geschichte der kaiserlichen Universität zu Wien, Bd. 2: Statutenbuch der Universität, Wien 1854, S. 110-111 (https://archive.org/stream/bub_gb_CczsRwl6G_wC#page/n117/mode/2up). Ausdrücklich bei Giovanna Murano: „Non sono noti manoscritti prodotti per exemplar e pecia sicuramente realizzati in Germania e nell’Est europeo, […]“ G. Murano, Opere diffuse per exemplar e pecia, Turnhout 2005, S. 49.

[xiii] http://www.iter-austriacum.at/uncategorized/sentences-commentaries-from-the-early-university-of-vienna-under-the-palaeographical-magnifying-glass/

[xiv] Metareflexion zur Praktik der cedula habe ich bislang nur in einer Handschrift gefunden. Berthold von Regensburg schreibt in München Clm 26910, Bl. 22r zwar den Grund nicht nennend, nur den Schreibeprozess erläuternd: „Hoc dubium scripsi in una cedula seorsum nolens cartam principalem occupare.“ Die cedula ist nicht erhalten.

[xv] M. Espagne, „Philologie et critique génétique“, Genesis 30 (2010), S. 19-20 (online: https://genesis.revues.org/96).

[xvi] Ich arbeite an einem Aufsatz, der unter anderen einen Sammelband mit Textausschnitten (rapellarius) analysiert. Meine Hypothese ist, dass das Zurückgreifen auf solche Instrumente in der Vorbereitung von Disputationen bzw. Abfassung von Sentenzen- oder Bibelkommentaren teilweise die Überlieferungslücken erklärt. Zu diesen siehe M. Brînzei – Ch. Schabel, „The Past, Present, and Future of Late Medieval Theology: The Commentary on the Sentences by Nicholas of Dinkelsbühl, Vienna, ca. 1400“, in Ph.W. Rosemann, Mediaeval Commentaries on the Sentences of Peter Lombard Bd. 3, Leiden 2015, S. 176, 188, 216, 219-220 („A Failed Attempt at a Stemma“), 263. Siehe insbesondere die Zitate aus Gregor von Rimini (S. 188) in Nicolaus von Dinkelsbühls Sentenzenkommentaren in Wien Schottenstift Cod. 269, die nicht dem bei Dinkelsbühl besessenen Rimini-Exemplar aus ÖNB Cod. 1511 stammen.

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